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BPatG, 01.08.2013 - 10 Ni 22/11 (EP) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 01.08.2013 - 10 Ni 22/11 (EP)
- BPatG, 01.08.2013 - 10 Ni 26/11
- BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18
Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen …
Über den Bestand des Klagepatents haben das Bundespatentgericht mit Urteil vom 01.08.2013 (Gz. 10 Ni 22/11 u. 26/11, Anlage MB 9) und in der Rechtsmittelinstanz der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.01.2016 (Gz. X ZR 130/13, Anlage MB 10) bereits entschieden.Soweit diese Ausfüllung laut Merkmal 7 "zumindest in Umfangsbereichen" erfolgen soll, ist aus der Sicht des angesprochenen Durchschnittfachmanns also zwischen der Umfangsrichtung (rundumlaufend) und der Tiefenrichtung (bis zum Begrenzungssteg) zu unterscheiden (als offen bezeichnet von BPatG mit Urt. vom 01.08.2013, Az. 10 Ni 22/11 und 10 Ni 26/11, Anlage MB 9, Seite 11, 3. Abs. unter Buchst. c): "Der Spalt zwischen der Umfangsfläche und der Stirnseite der Isolierverglasung bildet den Umfangsspalt.
- BPatG, 16.02.2017 - 7 Ni 10/15
Voraussetzungen für eine Nichtigerklärung des europäischen Patents über einen …
Früher eingereichte, ebenfalls gegen das vorliegende Streitpatent gerichtete Nichtigkeitsklagen wurden durch Urteil des Bundespatentgerichts vom 1. August 2013 - 10 Ni 22/11 (EP), verbunden mit 10 Ni 26/11 (EP) - zurückgewiesen.